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Kinder brauchen auch im Internet Schutz!







20Minuten.ch, 08.06.2007
Insgesamt wird reklamiert, dass Pornographie für Minderjährige zu leicht zugänglich ist.

Die derzeitige Gesetzeslage
(Angaben ohen Gewähr, ich bin kein Jurist):

In der
Schweiz wird mit Gefängnis oder mit Busse (einzelne Tatbestände auch mit leichteren Strafen) bestraft, wer:

- Pornografie Jugendlichen unter 16 Jahren anbietet, zugänglich macht etc1.,
- Pornografie aufführt, verbreitet etc., wenn die Zuschauer nicht vorher auf den pornografischen Charakter der Vorführung
hingewiesen wurden,
- Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt hat, herstellt, einführt, in den Verkehr bringt etc. oder auch – seit
2001 – bloss besitzt.


Seit der Verschärfung des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Art. 135 und 197 am 1.4.2002 ist in der Schweiz der Besitz von „Gegenständen oder Vorführungen [...], die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben“, strafbar.

Dieses Gesetz kommt einer pauschalen Kriminalisierung von Sadomasochisten nahe, da bei so gut wie jedem Sadomasochisten Medien zu finden sind, die diesen Kriterien entsprechen.

Der Tatbestand des Besitzes ist nach herrschender Lehre nicht durch das blosse Betrachten solcher Inhalte im Internet erfüllt, sondern erst durch ihr gezieltes Abspeichern. Ausgenommen ist Pornografie, die einen „schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert“ hat. Siehe im Einzelnen Art. 197 StGB.

Die FDP hat mit Rolf Schweiger in diesem Jahr (2006) eine Motion eingereicht:
Nicht nur der Download, sondern auch der vorsätzliche Konsum von Kinderpornografie soll strafbar werden.

Was ist eine Motion? Mit einer Motion verlangt ein Parlamentsmitglied von der Regierung, dass diese ein Gesetz oder einen Bundesbeschluss ausarbeitet oder eine bestimmte Massnahme ergreift. Dieser Auftrag ist zwingend, wenn ihm das Parlament zustimmt.


Link zum Thema Jugendschutz

Prospekt Jugendschutz der Polizei



1 Beispiele aus meinem Beratungsalltag auf die Frage, wie der erste Kontakt mit Pornografie zustande kam:

- ein Junge sucht sich über ein Inserat eine Prostituierte. Er ist knapp 16. Er geht hin. Ich frage: "Was hat sie gesagt, als sie gesehen hat wie jung du bist?" Antwort: "Nichts, die war auch kaum älter als ich, vermutlich erst gerade 18."

- Ein anderer erzählt... "Eines Tages, ich war etwas 9 Jahre alt, lagen auf dem Wohnzimmertisch pornografische Fotos. Ich vermute, mein Vater hat sie bewusst dahin gelegt. Er wollte mich wohl aufklären. Mich hat es verwirrt. Er hat sie erst wieder weggenommen als meine Mutter etwas gesagt hat. Dann sind sie plötzlich, und ohne ein Gespräch mit mir, verschwunden."

- Immer wieder wird mir von Süchtigen erzählt, wie der erste Kontakt zur Pornografie geschah: "Ich habe mit 14 Jahren die ersten Sexhefte am Kiosk gekauft." oder: "Der Nachbarsjunge hat mir diese Hefte gegeben, da war ich 12 Jahre alt". Öfters höre ich auch: "Ich habe diese Zeitschriften in der Schule, beim Altpapiersammeln gefunden." Nicht selten werden auch die Kataloge der Versandhäuser genannt, dort waren die Seiten mit Damenunterwäsche der Einstieg, später Pornografie zu kaufen.




http://www.mattergretener.ch/dispatch/_depot/project_images/klick.mov